Gerichtliche Zuständigkeit für ein isoliertes Sorgerechtsverfahren bei Wohnsitzen der Eltern in verschiedenen Gerichtsbezirken
BGH, Beschluß vom 05.02.1982 - Aktenzeichen XII ARZ 4/92
DRsp Nr. 1996/14336
Gerichtliche Zuständigkeit für ein isoliertes Sorgerechtsverfahren bei Wohnsitzen der Eltern in verschiedenen Gerichtsbezirken
Haben die Eltern für ein Kind verschiedene Wohnsitze in verschiedenen Gerichtsbezirken begründet, so kann der sorgeberechtigte Elternteil (hier: bei isoliertem Sorgerechtsverfahren nach §§ 621 ABS. 2 , 621aS. 2, §§ 64 III S. 2 i.V.m., 43 Abs. 1FGG) zwischen den für die Wohnsitze des Kindes zuständigen Gerichte wählen.Eine solche Wahl kann in der Anrufung eines Gerichtes gesehen werden.