BGH - Beschluß vom 05.02.1982
XII ARZ 4/92
Normen:
FGG § 36 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 794

Gerichtliche Zuständigkeit für ein isoliertes Sorgerechtsverfahren bei Wohnsitzen der Eltern in verschiedenen Gerichtsbezirken

BGH, Beschluß vom 05.02.1982 - Aktenzeichen XII ARZ 4/92

DRsp Nr. 1996/14336

Gerichtliche Zuständigkeit für ein isoliertes Sorgerechtsverfahren bei Wohnsitzen der Eltern in verschiedenen Gerichtsbezirken

Haben die Eltern für ein Kind verschiedene Wohnsitze in verschiedenen Gerichtsbezirken begründet, so kann der sorgeberechtigte Elternteil (hier: bei isoliertem Sorgerechtsverfahren nach §§ 621 ABS. 2 , 621aS. 2, §§ 64 III S. 2 i.V.m., 43 Abs. 1 FGG) zwischen den für die Wohnsitze des Kindes zuständigen Gerichte wählen. Eine solche Wahl kann in der Anrufung eines Gerichtes gesehen werden.

Normenkette:

FGG § 36 ;
Fundstellen
FamRZ 1992, 794