Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ludwigshafen am Rhein vom 1. September 2020 aufgehoben und das Verfahren zur Verhandlung und erneuten Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.
2.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet
3.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 3.000,00 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten sind italienische Staatsangehörige. Sie schlossen am 4. Januar 1972 vor dem Standesbeamten der Stadt Italien die Ehe. Während die Antragstellerin in Deutschland lebt, hat der Antragsgegner seit dem Jahr 2002 seinen Lebensmittelpunkt in Italien.
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