1. Auf die Beschwerden der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gemünden am Main vom 18.09.2024 aufgehoben.
2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Seine außergerichtlichen Auslagen trägt jeder Beteiligte selbst.
I.
Im Weg der einstweiligen Anordnung erteilte das Familiengericht den Eltern des 8 Jahre alten Kindes A. mit Beschluss vom 19.06.2024 nach §
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