Gerichtsgebühren nach Verzicht von Rechtsmitteln gegen einen Kostenbeschluss
OLG München, Beschluss vom 07.07.2003 - Aktenzeichen 11 WF 1193/03
DRsp Nr. 2004/15217
Gerichtsgebühren nach Verzicht von Rechtsmitteln gegen einen Kostenbeschluss
»Verzichten die Parteien im Anschluss an einen Beschluss gemäß § 91aZPO auf Rechtsmittel und ist der Beschluss daher analog § 313a Abs. 2ZPO nicht zu begründen, so ist KVGKG 1211b analog anzuwenden.«