Die Kläger nehmen den Beklagten, ihren ehemaligen Schwiegersohn, auf Rückzahlung eines Darlehens in Anspruch. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Tochter der Kläger und der Beklagte nahmen 1991 ein Bankdarlehen auf. Die Darlehenssumme von 60.000 DM diente zu einem Teilbetrag von 26.703,76 DM der Ablösung von Altverbindlichkeiten des Beklagten. 1994 führten die Kläger das Bankdarlehen zurück, indem sie ihrerseits den Eheleuten ein verzinsliches Darlehen von nominell 56.000 DM gewährten (Blatt 5/6 GA). Über den genauen Zahlbetrag besteht Streit.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|