BGH - Urteil vom 31.01.1991
IX ZR 38/90
Normen:
BGB § 1375 ;
Fundstellen:
DRsp I(165)216b
FamRZ 1991, 1162
NJW-RR 1991, 578
WM 1991, 1092

Gesamtschuldnerische Haftung der Ehegatten bei Umschuldung eines Darlehens

BGH, Urteil vom 31.01.1991 - Aktenzeichen IX ZR 38/90

DRsp Nr. 1992/789

Gesamtschuldnerische Haftung der Ehegatten bei Umschuldung eines Darlehens

Durch Umschuldung eines - hier: für ein gemeinsames Hausgrundstück aufgenommenen - Darlehens auf einen Ehegatten ändert sich in der Regel nichts an der gesamtschuldnerischen Haftung beider Eheleute, so daß die Verbindlichkeiten bei jedem Ehegatten zur Hälfte in die Berechnung des Endvermögens einfließen.

Normenkette:

BGB § 1375 ;
Fundstellen
DRsp I(165)216b
FamRZ 1991, 1162
NJW-RR 1991, 578
WM 1991, 1092