Auf die Beschwerde des Antragstellers hin wird der Beschluss des Amtsgerichts Familiengerichts - Aschaffenburg vom 07.10.2015 wie folgt abgeändert:
Der Verfahrenswert für das Verfahren erster Instanz wird auf 14.390,46 Euro festgesetzt.
2.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
3.Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
I.
Das Amtsgericht - Familiengericht - Aschaffenburg hat den Gegenstandswert des Verfahrens erster Instanz mit Beschluss vom 07.10.2015 auf 17.626,55 Euro festgesetzt.
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