Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 05.08.2021, Az. 14 HK
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.
4.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
A.
Die Parteien streiten um die Gesellschafterstellung des Klägers in der Peter R. GmbH.
Der unter rechtlicher Betreuung stehende Kläger ist der Sohn der Edda R. und des am 19.01.2020 verstorbenen Peter R. Bis zum Tod des Peter R. waren Betreuer die Eltern des Klägers, wobei beide Elternteile einzelvertretungsberechtigt waren. Die Betreuung erstreckt sich u.a. auch auf den Aufgabenkreis Vermögenssorge. Seit 11.03.2020 ist Frau Isabella D. weitere einzelvertretungsberechtigte Betreuerin des Klägers.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|