I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1994 Mitglied der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern. Seine Ehefrau, mit der der Kläger zusammenveranlagt wurde, war 1993 aus der Kirche ausgetreten.
Das evangelisch-lutherische Kirchensteueramt (Beklagter und Revisionsbeklagter --Beklagter--) erließ gegenüber dem Kläger einen Bescheid über evangelische Kircheneinkommensteuer, in dem es Kirchensteuer aus dem Teil der gemeinsamen Einkommensteuer erhob, der auf den Kläger entfiel. Einspruch und Klage, mit der der Kläger begehrte, nur aus der Hälfte der Einkommensteuer die Kirchensteuer zu erheben, hatten keinen Erfolg (Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 1178).
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