I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Amberg vom 10.7.2008 geändert.
II. Die Klage wird abgewiesen.
III. Der Kläger und Widerbeklagte hat an die Beklagte und Widerklägerin 11.873,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 22.06.2007 zu zahlen.
IV. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
VI. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 14.191,06 € festgesetzt.
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