Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Familiensenats in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. Februar 2011 wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Verfahrenswert: 1.000 €.
I.
Die Beteiligten streiten über den Versorgungsausgleich.
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