OLG Hamm - Urteil vom 21.12.1994
6 UF 279/94
Normen:
BGB § 1601 § 1603 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 303

Gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines voll erwerbstätigen barunterhaltspflichtigen Elternteils

OLG Hamm, Urteil vom 21.12.1994 - Aktenzeichen 6 UF 279/94

DRsp Nr. 1996/23031

Gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines voll erwerbstätigen barunterhaltspflichtigen Elternteils

1. Wer einem minderjährigen Kind gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist, hat gegebenenfalls Nebentätigkeiten auszuüben, um den Mindestbedarf des Kindes zu decken.2. Zur Abzugsfähigkeit von Verbindlichkeiten und zur Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit.

Normenkette:

BGB § 1601 § 1603 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1996, 303