OLG Saarbrücken - Urteil vom 07.07.1993
9 UF 179/92
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 S. 1 § 1610 ;
Vorinstanzen:
AG Völklingen, vom 01.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 236/91

Gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber dem minderjährigen Kind und Zurechenbarkeit fiktiver Einkünfte

OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.07.1993 - Aktenzeichen 9 UF 179/92

DRsp Nr. 1995/2448

Gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber dem minderjährigen Kind und Zurechenbarkeit fiktiver Einkünfte

Zur Frage der gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber dem minderjährigen Kind und zur Frage der Höhe der bei Verletzung der Erwerbsobliegenheit zurechenbaren fiktiven Einkünfte des Unterhaltspflichtigen.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 S. 1 § 1610 ;

Tatbestand:

I.

Die Parteien, getrennt lebende Eheleute, streiten, ob der Beklagte den gemeinsamen Töchtern S. (geboren am 3. Mai 1978) und A. (geboren am 19. Januar 1981), die von der erwerbslosen Klägerin betreut werden, Unterhalt zu leisten hat.

Mit ihrer im November 1991 eingegangenen Klage hat die Klägerin für die Zeit ab Juni 1991 Monatsrenten von 315 DM (für S.) und von 259 DM (für A.) beansprucht.