Der am 9. Dezember 1937 geborene Antragsteller (früher Kläger) und die am 6. April 1948 geborene Antragsgegnerin (früher Beklagte) haben am 6. Dezember 1974 die Ehe geschlossen, aus der eine am 13. Dezember 1975 geborene Tochter hervorgegangen ist.
Mit Schriftsatz vom 3. Oktober 1975 hat der Antragsteller Klage auf Scheidung der Ehe aus Verschulden der Antragsgegnerin erhoben; im Laufe des ersten Rechtszuges hat er in Abänderung des Klageantrags in erster Linie Aufhebung der Ehe und hilfsweise Scheidung verlangt.
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