OLG Karlsruhe - Beschluss vom 11.08.2022
5 WF 72/22
Normen:
FamFG § 58 Abs. 1; BGB § 1697a;
Fundstellen:
FamRB 2023, 150
FamRZ 2023, 199
FuR 2022, 633
NJW 2022, 3161
ZIP 2022, 2546
Vorinstanzen:
AG Freiburg, vom 04.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 450 F 42/22

Gewerbsmäßige Teilnahme eines Minderjährigen an einem Online-SpielFehlende Kenntnisse eines Minderjährigen zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen sowie Belangen der Buchführung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.08.2022 - Aktenzeichen 5 WF 72/22

DRsp Nr. 2022/13540

Gewerbsmäßige Teilnahme eines Minderjährigen an einem Online-Spiel Fehlende Kenntnisse eines Minderjährigen zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen sowie Belangen der Buchführung

Für die Erteilung der Genehmigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts muss der Minderjährige die psychische und charakterliche Reife wie ein Volljähriger haben. Zudem muss er über die im Geschäftsleben nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen.

Tenor

1.

Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg im Breisgau vom 04.05.2022 wird zurückgewiesen.

2.

Die beteiligten Eltern tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.

3.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.

Normenkette:

FamFG § 58 Abs. 1; BGB § 1697a;

Gründe

I.

Das Beschwerdeverfahren betrifft eine familiengerichtliche Genehmigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts nach § 112 BGB.