Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg im Breisgau vom 04.05.2022 wird zurückgewiesen.
2.Die beteiligten Eltern tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
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