I.
Für die Betroffene ist seit 26.1.2005 ihre Tochter als Betreuerin zunächst vorläufig und seit 19.7.2005 endgültig bestellt mit den Aufgabenkreisen: Gesundheitsfürsorge; Aufenthaltsbestimmung, einschließlich der Entscheidung über die Unterbringung; Vermögenssorge, einschließlich der Entscheidung über die Wohnungsauflösung; Wohnungsangelegenheiten; Vertretung vor Behörden und Versicherungen; Postangelegenheiten. Die Betroffene hielt sich zuletzt in einem Pflegeheim im Amtsgerichtbezirk Rosenheim auf. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung wurde sie seit 19.10.2006 im Bezirkskrankenhaus im Amtsgerichtsbezirk Erding strafrechtlich untergebracht. Der Pflegeheimplatz ist nach Angaben der Betreuerin gekündigt.
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