Die ledige Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie lebte im Streitjahr 1997 in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft mit ihrer Partnerin, der Beigeladenen. Am 1. August 2001 haben beide vor der Standesbeamtin eine Lebenspartnerschaft begründet.
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