1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Miesbach vom 27.06.2024 wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Der Antragsgegner wendet sich mit der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Miesbach, die ihn zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Gegenständlich ist der laufende Kindesunterhalt ab 01.01.2024 sowie rückständiger Kindesunterhalt von September 2022 bis Dezember 2023.
- - - - - - - I. II. III. I. II.|
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