Der Kläger ist der Sohn des Beklagten aus dessen im Jahre 1977 nach beiderseitigem Unterhaltsverzicht geschiedener Ehe. Er lebt bei seiner Mutter. Dieser steht die elterliche Sorge zu, ihr wird das staatliche Kindergeld ausgezahlt.
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Zahlung einer monatlichen Unterhaltsrente von 225 DM ab 1. Oktober 1978 anstelle bisher freiwillig gezahlter 170 DM in Anspruch.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|