Grenzen der Berufung auf Unterhaltsverzichtsvertrag
OLG Bamberg, Urteil vom 07.02.1991 - Aktenzeichen 2 UF 30/90
DRsp Nr. 1995/6958
Grenzen der Berufung auf Unterhaltsverzichtsvertrag
»Der Unterhaltspflichtige kann sich gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten, der durch die Betreuung eines gemeinsamen Kindes an einer Erwerbstätigkeit gehindert und ohne sonstige Einkünfte ist, aus Gründen von Treu und Glauben auf einen Unterhaltsverzichtsvertrag nur insoweit berufen, als es um den notwendigen Eigenbedarf des Unterhaltsberechtigten geht. Gegenüber einem weitergehenden Unterhaltsanspruch ist das Berufen auf den Verzichtsvertrag nicht treuwidrig.«