Der Senat beabsichtigt, ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren gem. §§ 117 Abs. 3, 68 Abs.3 Satz 2 FamFG wie folgt zu entscheiden:
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Unna vom 10.01.2022 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 6.000 € festgesetzt.
II.Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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