I.
Auf die Beschwerde des Kindesvaters vom 30. August 2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 23. Juli 2018 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
In Abänderung der gerichtlich gebilligten Umgangsregelung der Kindeseltern vom 3. Januar 2018 (Oberlandesgericht Dresden -
1.
Der regelmäßige Umgang findet in den geraden Kalenderwochen von Freitag 17:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr statt.
2.
Der Ferienumgang findet beginnend ab den Sommerferien 2019 jeweils in der ersten Woche der Sommer-/Herbst-/Winter- und Osterferien, beginnend mit dem ersten kalendermäßigen Ferientag um 10:00 Uhr und endend sieben Tage später um 18:00 Uhr, statt.
3.
Zu den genannten Zeiten holt der Kindesvater das betroffene Kind unter der Wohnanschrift der Antragstellerin ab bzw. bringt es dorthin zurück.
4.
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