OLG Hamm - Urteil vom 13.03.2002
20 U 6/01
Normen:
BGB § 242 ;
Fundstellen:
DRsp I(120)270d-f
MDR 2002, 1253
NJW-RR 2002, 1605
OLGReport-Hamm 2002, 288
VersR 2002, 1409
r+s 2002, 390

Grenzen möglicher Berufung auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bezugsberechtigung eines Ehegatten aus einer Lebensversicherung bei Ehescheidung

OLG Hamm, Urteil vom 13.03.2002 - Aktenzeichen 20 U 6/01

DRsp Nr. 2003/16432

Grenzen möglicher Berufung auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bezugsberechtigung eines Ehegatten aus einer Lebensversicherung bei Ehescheidung

1. Die Geschäftsgrundlage für die unter Ehegatten eingeräumte Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung kann bei Scheitern der Ehe entfallen. 2. Entsprechendes gilt nicht für Fälle der Zuwendung eines frei widerruflichen Bezugsrechts im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. 3. »Auch bei Eheleuten sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in der Regel nicht anwendbar, wenn das Bezugsrecht nach Scheidung der Ehe über längere Zeit nicht widerrufen worden ist.«

Normenkette:

BGB § 242 ;
Fundstellen
DRsp I(120)270d-f
MDR 2002, 1253
NJW-RR 2002, 1605
OLGReport-Hamm 2002, 288
VersR 2002, 1409
r+s 2002, 390