Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wuppertal vom 10.04.2014 abgeändert und der Antrag der Antragstellerin auf Zahlung von Trennungsunterhalt zurückgewiesen.
2.Die Antragstellerin wird verpflichtet, an den Antragsgegner 82.918,19 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.07.2014 zu zahlen. Im übrigen wird der Zahlungsantrag des Antragsgegners zurückgewiesen.
3.Die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
4.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
5.Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.
6.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
7.Der Beschwerdewert wird auf 171.550,00 € festgesetzt.
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