OLG Zweibrücken - Beschluss vom 23.11.2012
6 UF 60/12
Normen:
VersAusglG § 19 Abs. 3; FamFG § 70 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Germersheim, vom 22.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 135/11

Grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs hinsichtlich inländischer Anrechte bei Vorhandensein ausländischer Anrechte des ausgleichsberechtigten Ehegatten

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.11.2012 - Aktenzeichen 6 UF 60/12

DRsp Nr. 2013/849

Grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs hinsichtlich inländischer Anrechte bei Vorhandensein ausländischer Anrechte des ausgleichsberechtigten Ehegatten

1. Bereits dann, wenn ein Ehegatte über ausländische Anwartschaften (hier: bei der rumänischen Pensionskasse) verfügt, die mindestens so hoch sind, wie die inländischen Anrechte des anderen Ehegatten, kann der Ausgleich dieser inländischen Anrechte für den anderen Ehegatten unbillig sein.2. Zu dieser Frage wird die Rechtsbeschwerde zugelassen, weil die Fortbildung des Rechts eine höchstrichterliche Entscheidung erfordert.

Tenor

1.

Der angefochtene Beschluss wird in Ziffer 1. teilweise geändert und insgesamt neu gefasst.

a)

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungsnummer ... K 034) zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 22,9877 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer (Versicherungsnummer ... J 539) übertragen, bezogen auf den 28. Februar 2011.

b) c) 2. 3. 4.