Der Kläger unterhielt seit Juli 1979 mit der verheirateten Beklagten ein Liebesverhältnis und zog im Mai 1984 in eine Wohnung in ihrem Hause. Die Beklagte kümmerte sich um die finanziellen Angelegenheiten des Klägers. Dieser geriet im Herbst 1984 in Zahlungsschwierigkeiten.
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