OLG Bamberg - Beschluss vom 12.04.2021
7 WF 64/21
Normen:
FamFG §§ 58 ff.;
Fundstellen:
FamRB 2022, 148
FamRZ 2022, 915
Vorinstanzen:
AG Kitzingen, vom 19.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 50 F 498/20

Gründung eines Versandhandels für Imkereibedarf durch einen MinderjährigenVoraussetzung für die Erteilung einer familiengerichtlichen GenehmigungErheblich über seine Jahre hinaus gereifter JugendlicherBeanstandungsfreier und profitabler Betrieb eines weiteren Betriebes

OLG Bamberg, Beschluss vom 12.04.2021 - Aktenzeichen 7 WF 64/21

DRsp Nr. 2022/1513

Gründung eines Versandhandels für Imkereibedarf durch einen Minderjährigen Voraussetzung für die Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung Erheblich über seine Jahre hinaus gereifter Jugendlicher Beanstandungsfreier und profitabler Betrieb eines weiteren Betriebes

1 Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist, dass der Minderjährige über seine Jahre hinaus gereift ist und sich im Rechts- und Erwerbsleben schon im Wesentlichen wie ein Volljähriger benehmen kann und dies seiner Veranlagung nach auch tun wird.2 Ein Minderjähriger kann im Rechts- und Erwerbsleben schon im Wesentlichen einem Volljährigen gleichgestellt werden, wenn er aufgrund seiner Erfahrungen als Selbstständiger erheblich das Wissen und auch die Organisationfähigkeit Gleichaltriger übertrifft.3 Aus einem schon bestehenden Betrieb kann gefolgert werden, dass der Betroffene auch gegenüber der Allgemeinheit gewillt ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, wenn der Betrieb beanstandungsfrei geführt wird und bereits Gewinne abwirft.

Tenor

1

Auf die Beschwerde des Betroffenen A. vom 04.03.2020 hin, wird der Beschluss des Amtsgerichts Kitzingen, Az: 50 F 498/20, vom 19.02.2021 aufgehoben.

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