FG Niedersachsen - Urteil vom 25.01.2000
7 K (III) 430/96
Normen:
GrEStG §§ 1 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1200

Grunderwerbsteuer, Grundstücksübertragung bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft

FG Niedersachsen, Urteil vom 25.01.2000 - Aktenzeichen 7 K (III) 430/96

DRsp Nr. 2000/7785

Grunderwerbsteuer, Grundstücksübertragung bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft

1. Eine grunderwerbsteuerbare Grundstücksübertragung zwischen Partnern einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit Kindern ist nicht nach § 3 Nrn. 4 bis 7 GErwerbStG steuerbefreit. 2. Der Wortlaut der Vorschrift erfasst den Grundstückserwerb durch den Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinschaftlichen Kindern nicht.

Normenkette:

GrEStG §§ 1 Abs. 1, 3 ;

Tatbestand

Streitig ist die Grunderwerbsteuerbelastung einer Grundstücksübertragung zwischen Partnern einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, die durch gemeinsame Kinder familienrechtlich verbunden sind.