Der Beschluss des Amtsgerichts Rathenow von 27.09.2016 -
Die Kosten der ersten Instanz trägt der Antragsgegner. Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben. Außergerichtliche Auslagen sind nicht zu erstatten.
Der Beschwerdewert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|