AG Biedenkopf - Beschluss vom 26.05.1998 3 F 131/98
Normen:
HausratsVO § 6 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)364c
FamRZ 1999, 302
Grundsätze für die Aufteilung der Ehewohnung
AG Biedenkopf, Beschluss vom 26.05.1998 - Aktenzeichen 3 F 131/98
DRsp Nr. 2004/1676
Grundsätze für die Aufteilung der Ehewohnung
Zweckmäßige Aufteilung der Ehewohnung im Falle eines gemeinsamen Hauses, das aus zwei im Grundriss etwa gleichen Etagen jeweils mit Küche, Bad und WC besteht.