OLG Hamm vom 13.09.1990
2 UF 225/90
Normen:
BGB § 1672 ;
Fundstellen:
FamRZ 1991, 216

OLG Hamm - 13.09.1990 (2 UF 225/90) - DRsp Nr. 1994/10554

OLG Hamm, vom 13.09.1990 - Aktenzeichen 2 UF 225/90

DRsp Nr. 1994/10554

Grundsätzlich ist auch bei Getrenntleben der Eltern eine Sorgerechtsregelung möglich, wenn zunächst die Trennung nur innerhalb der Ehewohnung vollzogen wird. Weiterhin ist aber notwendig, daß ein Elternteil in der Ausübung des Personensorgerechts, welches bis zu einer gerichtlichen Entscheidung beiden Eternteilen gleichermaßen zusteht, nachteilig beeinträchtigt oder aber das Kindeswohl gefährdet wird. Bei Getrenntleben der Eltern innerhalb der ehelichen Wohnung besteht daher in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil allein.

Normenkette:

BGB § 1672 ;

Hinweise:

AA.: KG, FamRZ 1991, 210.

Fundstellen
FamRZ 1991, 216