BayObLG - Beschluß vom 10.11.1998
1Z BR 168/97
Normen:
PStG § 47 ; BGB § 1355, § 1616 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1999, 109
FGPrax 1999, 23
FamRZ 1999, 1661
NJWE-FER 1999, 111

Grundsatz der materiellen Rechtskraft in Angelegenheiten vorsorgender Rechtspflege der freiwilligen Gerichtsbarkeit

BayObLG, Beschluß vom 10.11.1998 - Aktenzeichen 1Z BR 168/97

DRsp Nr. 1999/9612

Grundsatz der materiellen Rechtskraft in Angelegenheiten vorsorgender Rechtspflege der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Der Grundsatz der materiellen Rechtskraft (§ 322 ZPO), demzufolge die vom Gericht entschiedene Frage nicht einer erneuten richterlichen Nachprüfung unter denselben Beteiligten unterbreitet werden darf, findet in den Angelegenheiten vorsorgender Rechtspflege der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen das Berichtigungsverfahren nach § 47 PStG gehört, keine Anwendung.Eintragungen in Personenstandsbücher haben keine rechtserzeugende Kraft; ihre Unrichtigkeit kann jederzeit nachgewiesen werden (§ 60 Abs. 2 PStG). Insbesondere wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorgelegt werden, hat das Gericht erneut zu prüfen, ob die Eintragung unrichtig ist.