I. Die im Jahre 1986 an ihrem letzten Wohnort Erlangen verstorbene Erblasserin war zweimal verheiratet gewesen. Ihr im Jahr 1964 vorverstorbener zweiter Ehemann war Eigentümer mehrerer landwirtschaftlicher Grundstücke in Thüringen gewesen und als solcher noch 1993 im Grundbuch eingetragen. Er war aufgrund letztwilliger Verfügung von der Erblasserin allein beerbt worden. Die einzige Tochter der Erblasserin ist im Jahr 1970 verstorben. Deren im Zeitpunkt des Erbfalls lebende Abkömmlinge sind der Beteiligte zu 2 und die Beteiligte zu 3.
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