Gültigkeit eines in der DDR ergangenen Scheidungsurteils
BGH, Urteil vom 11.11.1998 - Aktenzeichen XII ZR 19/97
DRsp Nr. 1999/222
Gültigkeit eines in der DDR ergangenen Scheidungsurteils
»Ein von einem Gericht der DDR vor dem Beitritt erlassenes Scheidungsurteil ist nicht nach Artikel 18 Abs. 1 des Einigungsvertrages wirksam geblieben, wenn vor dem Beitritt ein Gericht der Bundesrepublik rechtskräftig festgestellt hat, die Ehe bestehe trotz des in der DDR ergangenen Scheidungsurteils fort.«