Die Kläger sind die drei Kinder des am 4. Juli 1980 im Alter von 71 Jahren verstorbenen Chefarztes und Universitätsprofessors Dr. G. M. (Erblasser) aus dessen erster (geschiedener) Ehe. Die am 20. September 1927 geborene Beklagte ist dessen Witwe. Nach der Eheschließung des Erblassers mit der Beklagten am 26. Februar 1962 lebten diese zunächst im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Am 17. Dezember 1971 vereinbarten sie Gütergemeinschaft und am 15. Juli 1977 Gütertrennung. Aus dieser Ehe ging der am 10. Juni 1963 geborene Sohn Malte hervor.
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