Die Parteien, die seinerzeit in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebten, hielten sich am 22. Juli 1990 im Anschluß an eine Geburtstagsfeier in der Wohnung der Schwester des Beklagten auf. Dort kam es zu Tätlichkeiten; dabei fügte der Beklagte der Klägerin eine Verletzung am rechten Knie zu (Knieverwindungstrauma mit Ausriß des vorderen Kreuzbands an der Femurcondyle und Ruptur des Innenbandkomplexes am Gelenk). In der Folge mußte sich die Klägerin insgesamt etwa 9 Wochen stationär behandeln lassen. Sie war längere Zeit arbeitsunfähig.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|