I. Die Klägerin begehrt Zahlungen von dem Beklagten im Innenausgleich aus einem Gesamtschuldverhältnis aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 27. März 2003, bei dem der damals fünfjährige Sohn P. der Streithelferin der Klägerin erheblich verletzt wurde.
Wegen des dem Rechtsstreit zugrundeliegenden Sach- und Streitstandes sowie der Gründe der angefochtenen Entscheidung wird zunächst auf das Urteil des Landgerichtes (Bl. 187 ff. d. A.) Bezug genommen.
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