1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 19.10.2011 -
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 3.225,55 € nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2010 zu bezahlen.
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