OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2002 - Aktenzeichen 25 Wx 5/02
DRsp Nr. 2004/9009
Haftung der Erben für die Vergütung des Betreuers
»Als Grundlage der Haftung der Erben für die Betreuervergütung steht nur der Nachlass abzüglich der Erbfallschulden zur Verfügung. Die Nachlassverbindlichkeiten, insbesondere die Beerdigungskosten, sind nicht aus dem Freibetrag des § 92 c Abs. 3 Nr. 1BSHG zu decken. Dieser ist vielmehr dem Erben zusätzlich zu belassen.«