OLG Düsseldorf - Beschluss vom 16.05.2002
25 Wx 5/02
Normen:
BGB § 1836e Abs. 1 S. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1658
NJW-RR 2002, 1660

Haftung der Erben für die Vergütung des Betreuers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2002 - Aktenzeichen 25 Wx 5/02

DRsp Nr. 2004/9009

Haftung der Erben für die Vergütung des Betreuers

»Als Grundlage der Haftung der Erben für die Betreuervergütung steht nur der Nachlass abzüglich der Erbfallschulden zur Verfügung. Die Nachlassverbindlichkeiten, insbesondere die Beerdigungskosten, sind nicht aus dem Freibetrag des § 92 c Abs. 3 Nr. 1 BSHG zu decken. Dieser ist vielmehr dem Erben zusätzlich zu belassen.«

Normenkette:

BGB § 1836e Abs. 1 S. 3 ;
Fundstellen
FamRZ 2002, 1658
NJW-RR 2002, 1660