In der Familiensache (... ) wird die Beschwerde des Antragsgegnerbevollmächtigten vom 30.04.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wetzlar vom 11.04.2018 zu AZ.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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