Für den am 29.7.2004 verstorbenen Betroffenen war mit Beschluss vom 14.2.2000 eine Vereinsbetreuerin bestellt worden. Für den Betreuungszeitraum 1.4.2000 bis 30.6.2004 wurden aus der Staatskasse Vergütungen in Höhe von 6.903,93 EUR sowie Auslagen in Höhe von 602,56 EUR bezahlt. Mit Beschluss vom 14.2.2005 setzte das Amtsgericht gegen die Erben des Betroffenen einen Rückerstattungsanspruch von (6.903,93 EUR + 602,56 EUR =) 7.506,49 EUR fest. Ebenfalls mit Beschluss vom 14.2.2005 setzte das Amtsgericht für die Zeit vom 1.7.2004 bis 29.7.2004 gegen die Erben einen Vergütungsanspruch des Betreuungsvereins in Höhe von 315,12 EUR fest.
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