Das klagende Land Sachsen-Anhalt begehrt die unentgeltliche Auflassung von Grundstücken und Schadensersatz.
BodenreformgrundstückeBei den streitbefangenen Grundstücken handelt es sich um Grundstücke, die im Zuge der Bodenreform dem Großvater der Beklagten, W.G., übertragen worden sind. Der in Abteilung II des Grundbuches eingetragene Bodenreformsperrvermerk wurde am 11.11.1991 von Amts wegen gelöscht.
Erbgang Grundstücksveräußerung Klage LG-Urteil Berufung; teilweise Klagerücknahme
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