Die Firma G. + C. Grundstücks- und Bauträgergesellschaft mbH wollte auf dem Grundstück Kn.-Straße 12 in M. ein Wohn- und Geschäftshaus nach dem Bauherrenmodell errichten. Der Beklagte, der als Treuhänder der noch zu werbenden Bauherren vorgesehen war, beauftragte deshalb in dieser Eigenschaft als Vertreter der "Mitglieder der Bauherrengemeinschaft" in einem Werkvertrag vom 30. August 1984 die Firma Ko. GmbH Bau- und Beton KG mit der schlüsselfertigen Erstellung der Wohnanlage zum Pauschalfestpreis von netto 2.899.500,- DM. In einem mit diesem Vertrag vereinbarten Terminplan ist die "Baureifmachung" des Grundstücks für September 1984 vorgesehen. Nach einem Zahlungsplan sollte die erste Rate in Höhe von 145.000,- DM zuzüglich Mehrwertsteuer nach durchgeführter "Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Werkplanung" zur Zahlung fällig sein.
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