1. Auf die Beschwerde der DRVBW wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Pforzheim vom 31.01.2024, Aktenzeichen
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der DRVBW, Versicherungsnummer .., zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 0,0220 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto bei der DRVBW, Versicherungsnummer ..., bezogen auf den 30. 06. 2023, übertragen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3. Der Beschwerdeverfahrenswert wird auf bis 2.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Beschwerde der DRVBW (nachfolgend: Beschwerdeführerin) als Versorgungsträger des Antragsgegners betrifft die Regelung des Versorgungsausgleichs.
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