OLG Saarbrücken - Urteil vom 31.10.1984
9 UF 50/83
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
FamRZ 1985, 477

OLG Saarbrücken - Urteil vom 31.10.1984 (9 UF 50/83) - DRsp Nr. 1998/16782

OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.10.1984 - Aktenzeichen 9 UF 50/83

DRsp Nr. 1998/16782

Hat ein Unterhaltsberechtigter aus eigener Initiative bereits während der Zeit des Getrenntlebens eine Immobilie verkauft, so hat er sich die aus dem Erlös erzielbaren Einkünfte als Einkommen auf seinen Unterhaltsanspruch anrechnen zu lassen. Ihm kann allerdings keine Vermögensanlage angesonnen werden, die infolge des Kaufkraftverlustes zu einer Verminderung seines Vermögens führen würde. Von den Erlösen darf er einen Teil zu Anlagezwecken abzweigen, um den Verlust an Kaufkraft auszugleichen, ohne daß ihm dieser Teil der Erlöse als Einkommen anzurechnen ist.

Normenkette:

BGB § 1361 ;
Fundstellen
FamRZ 1985, 477