I. Für die Betroffene wurde mit Beschluß des Amtsgerichts vom 27.1.1988 Pflegschaft mit den Wirkungskreisen Aufenthaltsbestimmung und Zuführung zur ärztlichen Behandlung angeordnet. Am 28.1.1988 wurde der Beteiligte, Rechtsanwalt G., zum Pfleger bestellt. Mit Beschluß des Amtsgerichts vom 23.3.1989 wurde der Wirkungskreis des Pflegers auf Vermögensverwaltung erweitert; auch für den erweiterten Wirkungskreis wurde Rechtsanwalt G. bestellt.
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