Die Beteiligten streiten über die Rückzahlung des Kindergelds für die Monate April bis August 2002.
Die 38 Jahre alte Klägerin ist Mutter des im September 1985 geborenen ... (S) und der Juli 1987 geborenen ... (T). Ihr Ehemann hatte sich damit einverstanden erklärt, dass das Kindergeld für beide Kinder an die Klägerin ausgezahlt wurde (Kindergeld-Akte, Bl 19). Im November 1994 verließ der Beigeladene die eheliche Wohnung. Die Klägerin und ihre Kinder lebten anschließend von Sozialhilfe. Später bezogen die Klägerin und ihr Ehemann wieder eine gemeinschaftliche Wohnung in der ... Straße. Das Kindergeld für die gemeinschaftlichen Kinder bezog weiter die Klägerin, auch für die vorliegend streitbefangenen Monate April bis August 2002 (1.540 EUR).
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