Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern
BGH, Beschluß vom 21.12.1983 - Aktenzeichen IVb ZB 29/82
DRsp Nr. 1994/4567
Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern
Ist ein Scheidungsantrag unter Verstoß gegen zwingende Formvorschriften (§ 176ZPO : hier Zustellung an Ehefrau statt an Rechtsanwalt) zugestellt worden, so wirkt eine Heilung des Formmangels nach § 295ZPO nicht auf den Zeitpunkt der fehlerhaften Zustellung zurück. Dies ergibt sich aus der Heranziehung der Rechtsprechung zur Einhaltung der Ausschlußfristen, die nicht der Parteidisposition unterliegen.