Die Revision gegen das Urteil des 3. Senats - Senat für Familiensachen - des Kammergerichts in Berlin vom 4. September 2009 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Die Parteien streiten im Scheidungsverfahren um die Wirksamkeit einer Auslandszustellung.
Die Parteien sind deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in San Francisco (Vereinigte Staaten von Amerika). Im Mai 1997 schlossen sie in Rutherford/Kalifornien die Ehe.
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