I.
Der Erblasser starb 1995 im Alter von 88 Jahren. Er hinterließ seine Ehefrau, die Beteiligte zu 1, und zwei Kinder, die Beteiligten zu 2 und 3. Der Erblasser und die Beteiligte zu 1 hatten keinen Ehevertrag geschlossen. Die Beteiligte zu 2 steht wegen einer schweren geistigen Behinderung unter Betreuung; nach dem im Betreuungsverfahren erstellten Gutachten ist die Beteiligte zu 2 geschäftsunfähig. Zur Betreuerin für die Aufgabenkreise Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge und Vertretung gegenüber Behörden ist die Beteiligte zu 4 bestellt.
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